Bekanntmachung
der Auslegung des Entwurfes des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 Flurbereinigungsgesetz) der Teilnehmergemeinschaft Hohndorf
Der aufgestellte Entwurf des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 Flurbereinigungsgesetz) wird im Zeitraum vom 22. Juni 2026 bis zum 21. Juli 2026 im Bauamt der Gemeinde Hohndorf, Rödlitzer Straße 84, 09394 Hohndorf zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Flurbereinigungsverfahren Hohndorf bzw. deren gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigte haben dadurch Gelegenheit, sich durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen über die Planungen der Teilnehmergemeinschaft zu informieren.
Die Teilnehmergemeinschaft Hohndorf können Sie bei Fragen persönlich zu den Sprechzeiten des Landratsamts in der Bergstraße 7 in 09496 Marienberg, telefonisch unter der +49 3735 601 6242, per Mail unter Flurneuordnung1@kreis-erz.de oder postalisch an die Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz erreichen.
Marienberg, den 2. Juni 2026
gez. Panoscha
Vorstandsvorsitzende
