Unbebaute Grundstücke

Grundstücke:           

Philipp-Müller-Straße

Flst. 381/21, 381/22, 381/23, 381/24

Eigentümer: Gemeinde Hohndorf

Lage:

Die erschlossenen Baugrundstücke liegen im Osten von Hohndorf an der Philipp-Müller-Straße an einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangfläche. Die Grundstücke sind mit einem Abwasser- und Wasserleitungsrecht zur oberhalb liegenden Bebauung belastet. Nur wenige Fußminuten entfernt befinden sich ein Einkaufsmarkt und ein Bäcker sowie eine Haltestelle des ÖPNV und der Park an der Wasserschänke mit Spielplatz.

Größe:

Flst. 381/21: 814 m²

Flst. 381/22: 834 m²

Flst. 381/23: 834 m²

Flst. 381/24: 835 m²

Baurecht / Rahmenbedingungen:

Die Baugrundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich mit sofortiger Bebaubarkeit.

Kaufpreis:

gegen Gebot

Mindestgebot liegt bei 80,00 €/m²

Zuschlagskriterium:

Höchstgebot

Hinweise:

Die Gemeinde Hohndorf ermöglicht mit diesem Verkaufsangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen, bedingungsfreien Kaufpreisangebotes. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Bei Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist das Baugrundstück anzugeben, auf welche sich das Angebot bezieht.


Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.


Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisangebot senden Sie bitte bis 08.01.2026 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Philipp-Müller-Straße – an:

Gemeinde Hohndorf, Bauamt, Rödlitzer Straße 84, 09394 Hohndorf