Unbebaute Grundstücke
Grundstücke:
Philipp-Müller-Straße
Flst. 381/21, 381/22, 381/23, 381/24
Eigentümer: Gemeinde Hohndorf
Lage:
Die erschlossenen Baugrundstücke liegen im Osten von Hohndorf an der Philipp-Müller-Straße an einer von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hangfläche. Die Grundstücke sind mit einem Abwasser- und Wasserleitungsrecht zur oberhalb liegenden Bebauung belastet. Nur wenige Fußminuten entfernt befinden sich ein Einkaufsmarkt und ein Bäcker sowie eine Haltestelle des ÖPNV und der Park an der Wasserschänke mit Spielplatz.
Größe:
Flst. 381/21: 814 m²
Flst. 381/22: 834 m²
Flst. 381/23: 834 m²
Flst. 381/24: 835 m²
Baurecht / Rahmenbedingungen:
Die Baugrundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich mit sofortiger Bebaubarkeit.
Kaufpreis:
gegen Gebot
Mindestgebot liegt bei 80,00 €/m²
Zuschlagskriterium:
Höchstgebot
Hinweise:
Die Gemeinde Hohndorf ermöglicht mit diesem Verkaufsangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen, bedingungsfreien Kaufpreisangebotes. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Bei Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist das Baugrundstück anzugeben, auf welche sich das Angebot bezieht.
Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisangebot senden Sie bitte bis 08.01.2026 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Philipp-Müller-Straße – an:
Gemeinde Hohndorf, Bauamt, Rödlitzer Straße 84, 09394 Hohndorf




